Verbesserte BAföG-Leistungen
ab Schuljahresbeginn und Start
des Wintersemesters 2022/2023
Stand: August 2023
Mehr Geld, mehr Berechtigte und eine erleichterte digitale Antragstellung
Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG verbessert. Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Studierende, Schülerinnen und Schüler
finanziell unterstützt. Seit mehr als 50 Jahren sorgt das BAföG für Chancengerechtigkeit, denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, sondern Talent und Motivation. Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren zu Schuljahresbeginn beziehungsweise seit dem Wintersemester 2022/2023 von den Leistungsverbesserungen. Dazu zählen: mehr Geld, mehr Berechtigte und eine erleichterte digitale Antragstellung!
Die Verbesserungen auf einen Blick
Elterneinkommen zu hoch? Trotzdem BAföG-Antrag stellen!
Wenn das Elterneinkommen oder das eigene Einkommen und Vermögen die Freibeträge überschreiten, ist noch nicht Schluss. In vielen Fällen bleibt noch ein reduzierter Förderbetrag übrig. Es lohnt sich also auch in solchen Fällen, einen BAföG-Antrag zu stellen! Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und für Studierende ist die Hälfte der BAföG-Förderung geschenkt!